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Haftungserweiterung auf indirekte Blitzschäden (F64) (F64)
FEUER - indirekte Blitzschäden - F64
In Abänderung des Art. 1 (3) 2. Absatz der Allgemeinen Feuerversicherungsbedingungen haftet
der Versicherer bezüglich der unter "Haftungserweiterung auf indirekt
KFZ ruhend und fahrend auf dem Versicherungsgrundstück (F65) (F65)
FEUER - Kraftfahrzeuge, ruhend und fahrend, auf dem in der Polizze genannten
Grundstück - F65
Das Kraftfahrzeug ist auf dem in der Polizze genannten Grundstück in ruhendem und fahrendem
Zustand vers
L809 (L809)
LEITUNGSWASSER L809
MITVERSICHERUNG VON WASSERZULEITUNGSROHREN AUSSERHALB
DES VERSICHERUNGSGRUNDSTÜCKES
In Erweiterung des
Entsorgungskostenbeitrag für Bäume am Grundstück (St135)
STURM - Bäume am Grundstück - Entsorgungskostenbeitrag - St135
Werden Bäume bei oder infolge eines versicherten Schadenereignisses beschädigt oder zerstört,
ersetzt der Versicherer die dadurch anfal
Solarthermieanlagen (LW1121.15)
LEITUNGSWASSER - Solarthermieanlagen - LW1121.15
Abweichend von Artikel 2 Punkt 7 der AWB gelten als mitversichert:
- Schäden durch das Austreten von Wasser aus Solarthermieanlagen.
- Bruchschäden,