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Erweiterte Deckung für Fahrzeuge mit landwirtschaftlicher Verwendung (KH1041.13)
Land- und Forstwirtschaft (§ 2 Abs 1 Z 1 und Abs 3 GewO 94); und zur Ausübung der
Nebengewerbe der Land- und Forstwirtschaft (§ 2 Abs 1 Z 2 und Abs 4 GewO 94).
Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für:
AmLand - Ergänzung (AL-2002)
auch:
- Blitzschutzanlagen,
- Solaranlagen auf dem Gebäude einschließlich deren Glasabdeckung (auch im Rahmen der
Sturmversicherung)
- Elektro-, Gas- und [...] Arbeitsmaschinen und Geräte samt Zubehör, Handmaschinen, Werkzeuge,
KFZ-Anhänger und deren Zubehör, elektrische Anlagen der ehemaligen Landwirtschaft soweit
diese nicht Gebäude [...] Nachfolgende Sachen sind nur dann Gegenstand des Versicherungsvertrages, wenn dies beson-
ders vereinbart wurde und diese auf der Polizze angeführt sind:
1.1.6.1. Zugmaschinen und selbstfahrende
Ergänzende Bedingungen für die AmHof-Versicherung 2006 (AHo-06)
auch:
- Blitzschutzanlagen,
- Solaranlagen auf dem Gebäude einschließlich deren Glasabdeckung (auch im Rahmen der
Sturmversicherung)
- Elektro-, Gas- und [...] Arbeitsmaschinen und Geräte samt Zubehör, Handmaschinen, Werkzeuge,
KFZ-Anhänger und deren Zubehör, elektrische Anlagen der Landwirtschaft soweit diese nicht
Gebäudebestandteil [...] Nachfolgende Sachen sind nur dann Gegenstand des Versicherungsvertrages, wenn dies beson-
ders vereinbart wurde und diese auf der Polizze angeführt sind:
1.1.6.1. Zugmaschinen und selbstfahrende
Ergänzende Bedingungen AmHof (AHo-02)
auch:
- Blitzschutzanlagen,
- Solaranlagen auf dem Gebäude einschließlich deren Glasabdeckung (auch im Rahmen der
Sturmversicherung)
- Elektro-, Gas- und [...] Arbeitsmaschinen und Geräte samt Zubehör, Handmaschinen, Werkzeuge,
KFZ-Anhänger und deren Zubehör, elektrische Anlagen der Landwirtschaft soweit diese nicht
Gebäudebestandteil [...] Nachfolgende Sachen sind nur dann Gegenstand des Versicherungsvertrages, wenn dies beson-
ders vereinbart wurde und diese auf der Polizze angeführt sind:
1.1.6.1. Zugmaschinen und selbstfahrende
Grunddeckung für Fahrzeuge mit landwirtschaftlicher Verwendung (KH1040.16)
Land- und Forstwirtschaft (§ 2 Abs 1 Z 1 und Abs 3 GewO 94);
- zur Ausübung der Nebengewerbe der Land- und Forstwirtschaft
(§ 2 Abs 1 Z 2 und Abs 4 GewO 94).
Darunter fallen insbesondere:
* Kulturpflege