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Zugmaschinen und selbsfahrende Arbeitsmaschinen mit Erstrisiko-Neuwertvereinbarung (F817.1) (F817.1)
Schmorschäden (das sind Schäden, die durch Überlastung strom-
führender Leitungen entstehen und keinen Brand im Sinne der AFB darstellen).
Verschleißschäden und Abnützungsschäden bleiben vom Versicherungsschutz
Unfalltod infolge eines Brandes (Fe2116.18)
Unfalltod infolge eines Brandes - Fe2116.18
Stirbt der Versicherungsnehmer und/oder sein in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehe- oder
Lebenspartner durch einen Unfall infolge
eines Brandes,
eines Blitzschlages
Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Erstrisiko-Neuwertvereinbarung (F825)
Schmorschäden (das sind Schäden, die durch Überlastung strom-
führender Leitungen entstehen und keinen Brand im Sinne der AFB darstellen).
Verschleißschäden und Abnützungsschäden bleiben vom Versicherungsschutz
Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung 2021 (AUVB2021)
mit Spezialaufgaben (Schädlingsbekämpfung,
Lichtbildaufnahmen, Lastentransporte und -abwürfe, Brandbekämpfung, etc.).
Der Versicherungsschutz gilt auch für Unfälle, die die versicherte Person als Fluggast
Zug- und selbstfahrende Arbeitsmaschinen zum Wiederbeschaffungswert (Fe2010.13)
Schmorschäden (das sind Schäden, die durch Überlastung
stromführender Leitungen entstehen und keinen Brand im Sinne der AFB darstellen).
Verschleißschäden und Abnützungsschäden bleiben vom Versicherungsschutz