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Kollektivunfallversicherung für Berufsunfälle ohne Wegunfälle (UN1051.16)
UNFALL - Kollektivunfall für Berufsunfälle ohne Wegunfälle - UN1051.16
Ergänzend zu Artikel 17 (Ausschlüsse) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB sind Freizeit-
unfälle vom Versicherungsschutz au
VersVG§150 (VersVG§150)
§ 150 (1) Die Versicherung umfaßt die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die durch
die Verteidigung gegen den von einem Dritten geltend gemachten Anspruch entstehen, soweit die Auf-
wen
Erweiterter Neuwertersatz (NW-97)
ERWEITERTER
NEUWERTERSATZ NW-97
In Ergänzung von Art. 7 Pkt. 1.1.3. der AFB, des Art. 6 Pkt. 1.4. der ABH und Art. 8, Abs.4 der AWB
Vertragshaftung (AH402) (AH402)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH402
VERTRAGSHAFTUNG
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich in teilweiser Abänderung von Art. 1, Pkt. 2.1 sowie abwe
Verwahrung von Kundenfahrzeugen (AH3854.12) (AH3854.12)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Verwahrung von Kundenfahrzeugen die zur
Bearbeitung oder Reparatur übernommen wurden - AH3854.12
1. Die folgenden Bestimmungen gelten ausschließlich für solche Kundenfahrze