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Erklärung zum Anspruchsverzicht gemäss § 21 KHVG 1994 (Tarifvariante A) (KH802-07)
(Tarifvariante A) - KH802-07
"Für den Fall, daß mir gegen Personen, die durch einen Haftpflichtversicherungsvertrag für ein
unter § 59 Abs 1 KFG fallendes Fahrzeug versichert sind, sowie gegen deren K
Stichtagsversicherung für Waren (KG2) (KG2)
zu zahlen. Übersteigt der Stichtagswert die
Grundversicherungssumme, so wird die Prämie für den Mehrbetrag, maximal bis zur
Höchstversicherungssumme, monatlich mit einem Zwölftel der Jahresprämie erhoben
Indirekte Blitzschäden - Var. 2 inkl. Außenanlagen (Fe3002.15)
Indirekte Blitzschäden, Grundschutz inkl. Außenanlagen - Fe3002.15
In Abänderung des Art. 2. 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden durch Über-
spannung oder Induktion infolge Blitzschlags mit
OÖV-Premium für Freizeitunfälle ab 11 % (UN1083.18)
Freizeitunfälle ab 11 % - UN1083.18
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB) wie folgt ergänzt:
OÖV-Plus für Freizeitunfälle ab 11 % (UN1087.18)
Freizeitunfälle ab 11 % - UN1087.18
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB) wie folgt ergänzt: