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Genesungsbeitrag (U825.5)
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14 Tage ununterbrochen in einem Spital in medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung befindet.
Der Genesungsbeitrag wird für jeden Unfall einmal geleistet.
Als Spital gelten
U825.4 (U825.4)
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14 Tage ununterbrochen in einem Spital in medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung befin-
det. Der Genesungsbeitrag wird für jeden Unfall einmal geleistet.
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Genesungsbeitrag (U825.3) (U825.3)
lles mehr als
14 Tage ununterbrochen in einem Spital in medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung befin-
det. Der Genesungsbeitrag wird für jeden Unfall einmal geleistet.
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Genesungsbeitrag (U825.2) (U825.2)
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14 Tage ununterbrochen in einem Spital in medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung befin-
det. Der Genesungsbeitrag wird für jeden Unfall einmal geleistet.
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BB825-95.1 (BB825-95.1)
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14 Tage ununterbrochen in einem Spital in medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung befin-
det. Der Genesungsbeitrag wird für jeden Unfall einmal geleistet.
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