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Besondere Bedingung für den Keine-Sorgen-Schutzengel Info&Service Junior (KSSISJ2006) (KSSISJ2006)
besteht für den Versicherungsnehmer.
2. Der Versicherungsnehmer ist für die Erfüllung sämtlicher Obliegenheiten, der Schadenminderungs-
und Rettungspflicht verantwortlich.
3. Die Ausübung und Geltendmachung
Fremdenbeherbergung - Privatzimmervermietung (AH101)
Z. 11
EHVB auf Schadenersatzverpflichtungen aus der Fremdenbeherbergung auf der versicherten
Liegenschaft nach Maßgabe von Abschnitt B, Z. 7 EHVB, sofern keine behördliche
Gewerbeberechtigung erforderlich
Fremdenbeherbergung - Privatzimmervermietung (ZAH435)
Z. 11 EHVB auf
Schadenersatzverpflichtungen aus der Fremdenbeherbergung auf der versicherten Liegenschaft nach
Maßgabe von Abschnitt B, Z. 7 EHVB, sofern keine behördliche Gewerbeberechtigung erforderlich
Vollkaskoversicherung für Elektrofahrräder (E-Bikes) (KA004-12)
werden folgende Obliegenheiten, für deren Verletzung
ausdrücklich Leistungsfreiheit nach Maßgabe der Voraussetzungen des § 6 VersVG vereinbart wird,
bestimmt:
5.1. Als Obliegenheiten vor Eintritt des [...] erbringen.
Leistungsfreiheit tritt im Zusammenhang mit den Obliegenheiten gemäß Punkt 5.2. nicht ein, wenn die
Verletzung der Obliegenheit weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht und [...] noch auf die Feststellung oder den
Umfang der uns obliegenden Leistung Einfluss gehabt hat.
Wir sind aber jedenfalls leistungsfrei, wenn die Obliegenheit mit dem Vorsatz verletzt wird, unsere
Leistungspflicht
Blitzschlag: Start in die Hochsaison
nahem Blitzschlag vor Zerstörung zu schützen. Wenn zwischen Blitz und Donner weniger als 30 Sekunden liegen, ist das nur noch zehn Kilometer entfernt. Im Freien sollte daher schnell Schutz gesucht werden.