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Versicherungswissen: Bereicherungsverbot
Sache(n) ist. Dies ist die Grundlage des so genannten versicherungsrechtlichen Bereicherungsverbotes, das in weiterer Folge auch einigen anderen Vorschriften des VersVG zu Grunde liegt. Beispielsweise steht [...] begrenzt. Das Bereicherungsverbot Gemäß §55 Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) ist der Versicherer grundsätzlich nicht verpflichtet, mehr als den eingetretenen Schaden zu ersetzen. Dies selbst dann, wenn die [...] steht dem Versicherungsnehmer bei einer Schadensversicherung im Fall einer Doppelversicherung grundsätzlich lediglich eine einmalige Deckung des entstandenen Schadens, und nicht die kumulative Entschädigung
Infrastrukturpaket ImOrt gesamt (ImG023.16)
maximal EUR 700,00 pro Pflanze inkl.
Nebenarbeit.
Grundstückseinfriedungen (Zäune samt Tor- und Schrankenanlagen)
Sonderregelung Grundstückseinfriedungen Sparte Sturm - nicht versichert sind:
Abweichend [...] inkl. Schrankenanlagen
Radar- und Geschwindigkeitsmessgeräte
Müllsammelgefäße auf gemeindeeigenen Grundstücken
Weihnachtsbeleuchtungen und Flutlichtmasten (ohne Leuchtmittel)
Fußgängerbrücken
Bäume und Sträucher: [...] Abweichend von Art. 1.2.1. AStB sind Schäden durch direkte Sturmeinwirkung an solchen
Grundstückseinfriedungen und an daran angebrachten Transparenten, Sichtschutz sowie
sonstigen Schildern, die durch die direkte
Ergänzende Bedingungen für die AmHof-Versicherung (AHo001.19)
überwa-
chen laufend die Gefahrenverhältnisse auf den Versicherungsgrundstücken und zeigen Gefahrer-
höhungen nach Art. 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABS rechtzeitig an. Dies gilt auch für
Gefa [...] eines oder mehrerer Versicherungsvertrages/-verträge bzw. des versicherten
Interesses, aus welchem Grund auch immer, gilt hinsichtlich des/der verbleibenden Versicher-
ungsvertrages/-verträge bzw. Interesses [...] Erntefrüchte umfasst alle Erntefrüchte aller zum Betrieb des Versicherungs-
nehmers gehörenden Grundstücke sowie seiner Pachtgründe, und zwar im ungeernteten und
geernteten Zustand, sowie die Restbestände
Ergänzende Bedingungen für die AmHof-Versicherung (AHo001.18)
überwa-
chen laufend die Gefahrenverhältnisse auf den Versicherungsgrundstücken und zeigen Gefahrer-
höhungen nach Art. 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABS rechtzeitig an. Dies gilt auch für
Gefa [...] eines oder mehrerer Versicherungsvertrages/-verträge bzw. des versicherten
Interesses, aus welchem Grund auch immer, gilt hinsichtlich des/der verbleibenden Versicher-
ungsvertrages/-verträge bzw. Interesses [...] Erntefrüchte umfasst alle Erntefrüchte aller zum Betrieb des Versicherungs-
nehmers gehörenden Grundstücke sowie seiner Pachtgründe, und zwar im ungeernteten und
geernteten Zustand, sowie die Restbestände
Ergänzende Bedingungen für die AmHof-Versicherung (AHo001.18.1)
überwa-
chen laufend die Gefahrenverhältnisse auf den Versicherungsgrundstücken und zeigen Gefahrer-
höhungen nach Art. 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABS rechtzeitig an. Dies gilt auch für
Gefa [...] eines oder mehrerer Versicherungsvertrages/-verträge bzw. des versicherten
Interesses, aus welchem Grund auch immer, gilt hinsichtlich des/der verbleibenden Versicher-
ungsvertrages/-verträge bzw. Interesses [...] Erntefrüchte umfasst alle Erntefrüchte aller zum Betrieb des Versicherungs-
nehmers gehörenden Grundstücke sowie seiner Pachtgründe, und zwar im ungeernteten und
geernteten Zustand, sowie die Restbestände