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Bauherrnhaftpflichtversicherung (AH3846.12) (AH3846.12)
von Arbeiten einem hierzu behördlich be-
rechtigten Ziviltechniker oder Gewerbetreibenden übertragen werden,
2.2. ein Planungs- und Baustellenkoordinator im Sinne des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes
Gebrauchte Maschinen Neuwert (TRNW-08)
eine Werterhöhung der ganzen
versicherten Sache ein, so wird der der Werterhöhung entsprechende Betrag von der
Entschädigungsleistung abgezogen. Ein allfälliger Wert des Altmaterials wird bei der
Ent
GP-FBU-98 (GP-FBU-98)
Versicherungsschutzes ist, daß die Oberösterreichische Versi-
cherung AG zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses AUSSCHLIESSLICHER BETRIEBSUNTERBRECHUNGS-VERSICHERER
war.
2. Prämienfreie Zusatzdeckungen
GP-Bo-95 (GP-Bo-95)
Polizze genannten örtlichen Geltungsbereiches, für den einzelnen Boten bis zum vereinbarten
Höchstbetrag auf erstes Risiko.
Mit Ausnahme von Pkt. 2 lit. a gelten die Bestimmungen der Zusatzbedingungen
Stichtagversicherung für Vorräte (E44) (E44)
Übersteigt der Stichtagswert die Grundversicherungssumme, so wird die Prämie für den Mehrbe-
trag, maximal bis zur Höchstversicherungssumme, monatlich mit einem Zwölftel der Jahresprämie er-
hoben