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Bewachte Garderoben (AH463.2) (AH463.2)
ALLGEMEINE HAFTPLFICHT - Bewachte Garderoben - AH463.2
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solche Sachen, die der
Versicherungsnehmer oder jene Personen, die für ihn handeln g
Indirekte Blitzschäden - Erweiterungspaket 1 (F851)
FEUER BESONDERE
BEDINGUNG F851
INDIREKTE BLITZSCHÄDEN - ERWEITERUNGSPAKET 1
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der AFB sind Schäden dur
Basis (UN1078.18)
UNFALL - Basis - UN1078.18
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB wird wie folgt ergänzt:
Beträgt der gemäß Artikel 7 festgestellte Invaliditätsgrad
- weniger als
Aufräumungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten (MB3001.12)
MASCHINENBRUCH - Aufräumungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten -
MB3001.12
Aufräumungskosten sind jene Kosten, die aufgewendet werden müssen, um eine beschädigte oder
zerstörte Sache aufzuräumen od
Rauchfangkehrer (Allmählichkeitsschäden) (AH328) (AH328)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH328
RAUCHFANGKEHRER
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf Schadenersatzverpflichtungen wegen
1.1 Schäd