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Verbesserte Gliedertaxe für Berufsmusiker (UN1062.16)
Gliedertaxe für Berufsmusiker - UN1062.16
In teilweiser Erweiterung des Artikel 7, Pkt. 3.2 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Unfallversicherung gelten ausschließlich nachfolgende
Zusatzbedingung für die Betriebsunterbrechungsversicherung von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien (EE-BU17)
ERNEUERBARE ENERGIE - Betriebsunterbrechungsversicherung (EEBU17)
1. Ertragsausfall bei Betriebsunterbrechung
Wird infolge eines ersatzpflichtigen Sachschadens gem. den Allgemeine Bedingungen zur
V
Gebäudeschäden durch wild lebende Tiere (EC1002.21)
Gebäudefassaden und Gebäudeinstallationen und versicherten
Kosten je Schadenfall dar.
Sind im Versicherungsvertrag mehrere, eine wirtschaftliche Einheit bildende, versicherte Sachen
oder Risikoorte zusammengefasst
STURM – Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger jeweils ohne behördlichem Kennzeichen zum Vollwert in Gebäuden am Versicherungsort zum Neuwert (St3032.19)
, Bagger, Zugmaschinen,
Tieflader) am Versicherungsort im Gebäude ist gemäß Art. 1.2.1. der dem Vertrag zugrunde
liegenden Besonderen Bedingung St3016, der Betriebseinrichtung zugehörig und deren
Vers
STURM – Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger jeweils ohne behördlichem Kennzeichen zum Vollwert in Gebäuden am Versicherungsgort zum Verkehrswert (St3031.19)
, Bagger, Zugmaschinen,
Tieflader) am Versicherungsort im Gebäude ist gemäß Art. 1.2.1. der dem Vertrag zugrunde
liegenden Besonderen Bedingung St3016, der Betriebseinrichtung zugehörig und deren
Vers