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Versicherte Risken und Personen im Kombi-RS für Arbeitnehmer (ohne Fahrzeugrechtsschutz) (RS110) (RS110)
Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung
(ARB) in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung in folgendem Umfang
geleistet:
1.1. Lenker-Rechtsschutz (Artikel 18
Versicherte Risken und Personen im Kombi-RS für Teens&Twens (RS111) (RS111)
Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung
(ARB) in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung in folgendem Umfang
geleistet:
1.1. Lenker-Rechtsschutz (Artikel 18
Bauherrnhaftpflichtversicherung (AH3846.12) (AH3846.12)
von Arbeiten einem hierzu behördlich be-
rechtigten Ziviltechniker oder Gewerbetreibenden übertragen werden,
2.2. ein Planungs- und Baustellenkoordinator im Sinne des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes
GP-FBU-98 (GP-FBU-98)
Versicherungsschutzes ist, daß die Oberösterreichische Versi-
cherung AG zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses AUSSCHLIESSLICHER BETRIEBSUNTERBRECHUNGS-VERSICHERER
war.
2. Prämienfreie Zusatzdeckungen
GP-Bo-95 (GP-Bo-95)
Polizze genannten örtlichen Geltungsbereiches, für den einzelnen Boten bis zum vereinbarten
Höchstbetrag auf erstes Risiko.
Mit Ausnahme von Pkt. 2 lit. a gelten die Bestimmungen der Zusatzbedingungen