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FEUER – Grundstückseinfriedungen inkl. Schäden durch Anprall unbekannter KFZ – Fe5120.19 (Fe5120.19)
Mitversichert sind Schäden
verursacht durch ein versichertes Schadenereignis gemäß Art. 1 der dem Vertrag zugrunde
liegenden AFB, oder
verursacht durch Anprall fremder Kraftfahrzeuge (vorausgesetzt die Anzeige
Mietwert, Mietzins, Mietverlust (ImG020.22)
der vom Schaden betroffenen Versicherungsräumlichkeit, sofern dieser
aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen tatsächlich zu zahlen ist.
3. Bei unbenutzbaren Räumen einer Wohnung/eines Gebäudes
Plus (UN1074.18)
UNFALL - Plus - UN1074.18
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB wird wie folgt ergänzt:
Übersteigt der gemäß Artikel 7 festgestellte Invaliditätsgrad 25 %, so wird
Gebäudeschäden durch wild lebende Tiere (EC1002.21)
Gebäudefassaden und Gebäudeinstallationen und versicherten
Kosten je Schadenfall dar.
Sind im Versicherungsvertrag mehrere, eine wirtschaftliche Einheit bildende, versicherte Sachen
oder Risikoorte zusammengefasst
KFZ - Diebstahl aus versperrten Gebäuden (ED1018.21)
Versicherung Entschädigung erlangt werden kann.
Dies gilt auch für den Fall, dass aus einem solchen Vertrag aus einem vom Versicherungsnehmer
zu vertretenden Umstand kein Versicherungsschutz gegeben ist.