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VersVG§71 (VersVG§71)
§ 71 (1) Die Veräußerung ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. Wird die Anzeige weder vom
Erwerber noch vom Veräußerer unverzüglich erstattet, so ist der Versicherer von der Verpflichtung
z
EINBRUCHDIEBSTAHL - Einbruch- bzw. Überfallmeldeanlage (ED3005.19)
EINBRUCHDIEBSTAHL - Einbruch- bzw. Überfallmeldeanlage - ED3005.19
Gemäß Art. 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die
Sachversicherung (ABS) bzw. Art. 5 der dem Vertrag
Sicherheitsvorschriften und Obliegenheiten (KG3002.14)
KÜHLGUT - Sicherheitsvorschriften und Obliegenheiten für Kühlhäuser und
gewerbliche Anlagen - KG3002.14
Bei der Versicherung von Waren in Tiefkühlanlagen hat der Versicherungsnehmer nachstehende
Indirekte Blitzschäden - Grundpaket (Fe2850.16)
FEUER - Indirekte Blitzschäden - Grundpaket - Fe2850.16
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden durch die
unmittelbare Einwirkung von Überspannung und/od
Änderung Leistungsumfang mit 75. Lebensjahr (UN1028.16)
UNFALL - Änderung Leistungsumfang mit 75. Lebensjahr - UN1028.16
Wird die Versicherung mit Vollendung des 75. Lebensjahres der hauptversicherten Person nicht
auf eine Seniorenunfallversicherung umge