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Deckungspaket AH816.2 (Fremdenbeherbergungsbetriebe) (AH816.2)
ungsfalles beim Versicherer spätestens drei Jahre nach Beendigung des Versicherungs-
vertrages einlangt.
4.2. Wurde ein Schaden durch Unterlassung verursacht, so gilt im Zweifel der Verstoß [...] von Arbeiten einem hiezu behördlich berechtig-
ten Ziviltechniker oder Gewerbetreibenden übertragen werden,
2.2. ein Planungs- und Baustellenkoordinator im Sinne des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes
AmHof Feuerversicherung 2011 (AHoF-2011)
AHoF-2011
gilt - soweit nichts anderes vereinbart ist - darüberhinaus folgender Vertragsinhalt:
1. Versicherungsort
Für bewegliche Sachen besteht Versicherungsschutz in ganz Österreich
AmLand Feuerversicherung 2011 (ALF-2011)
ALF-2011
gilt - soweit nichts anderes vereinbart ist - darüberhinaus folgender Vertragsinhalt:
1. Versicherungsort
Für bewegliche Sachen besteht Versicherungsschutz in ganz Österreich
AmLand - Haftpflicht Grunddeckung (AH2831.16.1)
folgende Regelung
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nach Maßgabe des Deckungsumfanges der dem Vertrag
zugrunde liegenden AHVB und des Abschnittes A der EHVB auch auf Schadenersatzver-
pflichtungen
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AmLand - Haftpflicht Grunddeckung (AH2831.16)
folgende Regelung:
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nach Maßgabe des Deckungsumfanges der dem
Vertrag zugrunde liegenden AHVB und des Abschnittes A der EHVB auch auf Schaden-
ersatzverpflichtungen