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Außenversicherung (ImG025.19)
GEWERBE - Außenversicherung - ImG025.19
Bis zu der auf der Polizze angeführten Versicherungssumme für Außenversicherung gelten Vorräte
sowie kaufmännische und technische Betriebseinrichtungen auf er
Bergwerke (Ausschluß von Bodensenkungen und Verbrüchen) (AH406) (AH406)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH406
BERGWERKE
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Schadenersatzverpflichtungen aus Schäden durch Boden-
se
Indirekte Blitzschäden - Hobbywerkstatt (Fe1166.15)
FEUER - Indirekte Blitzschäden Hobbywerkstatt - Fe1166.15
In Erweiterung der Deckung für indirekte Blitzschäden erstreckt sich der Versicherungsschutz
auch auf elektrische Anlagen und Maschinen der
Brandschäden an Trocken- u. sonstigen Erhitzungsanlagen (Fe2011.16)
Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Brandschäden an
Trocken- und sonstigen Erhitzungsanlagen und deren Inhalt auch dann zu ersetzen, wenn der
Brand innerhalb der Anlagen ausbricht.
Oberösterreichische
Beleuchtung der Versicherungsräumlichkeiten (E24) (E24)
EINBRUCH E24
BELEUCHTUNG DER VERSICHERUNGSRÄUMLICHKEITEN
Im Sinne des Art. 6 der Allgemeinen Einbruchdiebstahlversich