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Mehrkosten - Total-BU (BU3005.12)
den
dadurch entstandenen Schaden an Mehrkosten.
Nicht versichert gelten Unterbrechungsschäden aufgrund von Gefahren und Schäden im Sinne der
Art. 2 AEB, AStB oder AWB sowie sonstiger im Rahmen der Sparten
Exportschutzklausel (TREXP-08)
Diese Versicherung ist eine Schutzversicherung, gilt nur hilfsweise (subsidiär) und deckt1.
auf Grundlage der jeweils gültigen Allgemeinen Österreichischen Transportversicherungs-
Bedingungen lediglich
GP-BU-95 (GP-BU-95)
) in Folge eines unter die Versicherung fallenden Schadenereignisse durch, auf dem
Versicherungsgrundstück befindliche, radioaktive Isotope entstehen, gelten mitversichert.
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GP-FBU-95 (GP-FBU-95)
rechungs-Versicherungen industrieller und gewerblicher Anlagen (ZBO) durch auf dem Ver-
sicherungsgrundstück befindliche radioaktive Isotope entstehen - insbesondere auch durch radioaktive
Verunreinigung
Mitversicherung des Transportrisikos (CS4011.12)
unvorhergesehen und plötzlich eintretende Schäden während des Transportes innerhalb
Österreichs.
Nur aufgrund besonderer Vereinbarung kann der Geltungsbereich des Tranportrisikos wie folgt
erweitert werden: