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Besondere Bedingungen für die Versicherung von Musikinstrumenten (MUS98)
Gegenstandes notwendig ist.
§ 6 Verletzung von Obliegenheiten
(1) Verletzt der Versicherungsnehmer oder dessen Beauftragter eine der Obliegenheiten gemäß § 5
dieser "Besonderen Bedingungen" [...] bestimmten Obliegenheiten bleibt der Versicherer zur
Leistung verpflichtet, wenn die Verletzung keinen Einfluß auf den Eintritt des Versicherungs-
falles oder den Umfang der ihm obliegenden Leistung [...] wird; in solchen Fällen dürfen diese dritten Personen je-
doch nicht von den ihnen gesetzlich obliegenden Pflichten befreit werden.
Der Versicherer verzichtet auf die Einrede, daß der Versic
Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Waren in Tiefkühlanlagen und Kühlhäusern (Kühlgutversicherung) (ABK77) (ABK77)
n Waren.
(2) Die Versicherungssumme bildet die Grundlage der Prämienberechnung.
Art. 5
Obliegenheiten des Versicherungsnehmers vor Eintritt des Schadenfalles
(1) Der Versicherungsnehmer ist v [...] gen Einblick in seinen maschinellen Betrieb zu gestatten.
(3) Die Nichterfüllung dieser Obliegenheiten seitens des Versicherungsnehmers hat den Verlust des
Rechtes auf die Leistungen des Versicherers [...] zur Folge. Die Rechtsfolgen dieser Vereinbarung bestimmt
§ 6 (1) und (2) VersVG.
Art. 6
Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Schadenfall
(1) Der Versicherungsnehmer hat im Falle eines drohenden
ImRecht Gewerbe mit Privatrechtsschutz (RS3001.20)
vereinbarten und auf der Polizze angeführten
Rechtsschutzbausteine und gemäß den dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB) in folgendem Umfang geleistet:
Autonomes Fahren: Aus für die Kfz-Versicherung?
Günther Apfalter, President von Magna Europe und Magna Steyr, sieht noch einen langen Weg vor uns liegen. Die Weichen für autonomes Fahren seien zwar gestellt, bis zum tatsächlich fahrerlosen Fahrzeug
Corona und Versicherung: was muss ich wissen?
vereinbarte Rückkaufswert ausbezahlt. Dieser kann deutlich unter der Summe der einbezahlten Prämien liegen. Ein vorzeitiger Rückkauf ist deshalb grundsätzlich nicht ratsam. Lebensversicherungsverträge sind