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Brandschäden an Trocken- und sonstigen Erhitzungsanlagen (FBU26) (FBU26)
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Bedingungen (AFBUB) gelten Brandschäden an Trocken- und sonstigen Erhitzungsanlagen und deren In-
halt, auch wenn der Brand innerhalb der Anlage ausbricht.
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Schäden an Gartentoren (DH1409.15)
HAUSHALT - Schäden an Gartentoren - DH1409.15
Kosten der Wiederherstellung beschädigter oder Wiederbeschaffung entwendeter Gartentore
infolge Einbruchdiebstahl in die Versicherungsräumlichkeiten gel
Beleuchtung der Versicherungsräumlichkeiten (ED3002.12)
EINRRUCHDIEBSTAHL - Beleuchtung der Versicherungsräumlichkeiten -
ED3002.12
Im Sinne des Art. 5 der Allgemeinen Einbruchdiebstahlversicherungs-Bedingungen gilt als
vereinbart, dass die Versicherung
Fußboden- oder Wandheizung (L814.1)
LEITUNGSWASSER L814.1$FT00
FUßBODEN- ODER WANDHEIZUNG
Abweichend von Art. 2, Punkt 6 der AWB sind Schäden am oder durch das Wärmeab
Bewachungsdienst (ED3015.12)
EINBRUCHDIEBSTAHL - Bewachung der Versicherungsräumlichkeiten -
Wachdienst - ED3015.12
Im Sinne des Art. 5 der Allgemeinen Einbruchdiebstahlversicherungs-Bedingungen wird
vereinbart, dass die Versic