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ImRecht Landwirtschaft (RS2000.20)
RECHTSSCHUTZ - ImRecht Landwirtschaft - RS2000.20
Versicherungsschutz wird nur für die vereinbarten und auf der Polizze angeführten
Rechtsschutzbausteine und gemäß den dem Vertrag zugrunde liegenden
DaHeim-Grundschutz (DHG-06)
DaHeim - GRUNDSCHUTZ DHG-06
1. DEM VERTRAG LIEGEN FOLGENDE ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN
ZU GRUNDE:
- Allgemeine Bedingunge
AmHof-Superschutz Feuerversicherung (AHoSF-98)
IN DER
FEUERVERSICHERUNG AHoSF-98
GILT DARÜBERHINAUS FOLGENDER VERTRAGSINHALT:
1. Versicherungsort
Für bewegliche Sachen best
Vertragsinhalt der Feuerversicherung im Superschutz (LPSF-98) (LPSF-98)
In der FEUERVERSICHERUNG LPSF-98
gilt darüberhinaus folgender Vertragsinhalt:
1. Versicherungsort
Für bewegliche Sachen besteht Versicherungsschu
Besondere Bedingung für denKeine-Sorgen-Schutzengel Wohnen Plus (KSSWP2006) (KSSWP2006)
BESONDERE BEDINGUNG FÜR DEN
KEINE-SORGEN-SCHUTZENGEL WOHNEN PLUS(KSSWP2006)
Allgemeiner Teil
Auf diese Versicherungssparte finden die Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen für den
Keine-Sorgen-S