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GP-FBU-95 (GP-FBU-95)
Versicherungsschutzes ist, daß die Oberösterreichische Versi-
cherung AG zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses AUSSCHLIESSLICHER BETRIEBSUNTERBRECHUNGS-VERSICHERER
war.
2.1. Prämienfreie Zusatzdeckungen
Glas-Pauschalversicherung für die ehemaligen Wirtschaftsgebäude (Gl2002.16)
der GLASBRUCHVERSICHERUNG gilt - soweit nichts anderes vereinbart ist - darüberhinaus
folgender Vertragsinhalt:
1. Versicherungsschutz
Versicherungsschutz besteht für Bruchschäden an der Verglasung der
Fremdes Eigentum inkl. Reparaturgut (ImG006.16)
Der Verkehrswert ist der erzielbare Verkaufspreis für
die Sache.
3. Sämtliche gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Obliegenheiten bleiben unberührt
aufrecht.
Oberösterreichische Versicherung AG -
KFZ als Handelsware (St3007.12)
ist, gilt diese Gruppe als nicht Rahmen der Position Waren und Vorräte gemäß
Punkt 1.3. der dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen Bedingung St3016 mitversichert.
KFZ als Handelsware sind bis zur Höhe
Glas-Pauschalversicherung für die Wirtschaftsgebäude (Gl2001.16)
der GLASBRUCHVERSICHERUNG gilt - soweit nichts anderes vereinbart ist - darüberhinaus
folgender Vertragsinhalt:
1. Versicherungsschutz
Versicherungsschutz besteht für Bruchschäden an der Verglasung der