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Schutzengel Wohnen (KS1201.19)
h vereinbarten
Versicherungsbeginn (Artikel 4 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABKSS) nach einer Karenzfrist
von 2 Wochen.
Ist aufgrund der aktuellen Witterungsverhältnisse und eines drohenden Schne [...] (KS1201.19)
Allgemeiner Teil
Auf diese Versicherungssparte finden die Bestimmungen der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für den Keine-Sorgen-Schutzengel (ABKSS) Anwendung.
Gesetzesstellen [...] versicherten Räumlichkeiten
Ist nach einem Notfall die Bewachung der versicherten Räumlichkeiten aufgrund
sicherheitsbehördlicher Standards notwendig, übernimmt der Versicherer die Kosten der
Bewachung
Raiffeisen Plus Leistungen Wohnen (RP1401.19)
h vereinbarten
Versicherungsbeginn (Artikel 4 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABKSS) nach einer Karenzfrist
von 2 Wochen.
Ist aufgrund der aktuellen Witterungsverhältnisse und eines drohenden Schne [...] (RP1401.19)
Allgemeiner Teil
Auf diese Versicherungssparte finden die Bestimmungen der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Raiffeisen Plus Leistungen (ABRP) Anwendung.
Gesetzesstellen [...] versicherten Räumlichkeiten
Ist nach einem Notfall die Bewachung der versicherten Räumlichkeiten aufgrund
sicherheitsbehördlicher Standards notwendig, übernimmt der Versicherer die Kosten der
Bewachung
RS825.1 (RS825.1)
tatsächlichen oder behaup-
teten Gesamtansprüche des Versicherungsnehmers oder seines Gegners aufgrund desselben Versi-
cherungsfalles die in der Polizze vereinbarte Streitwertgrenze nicht
Kombinierter Rechtsschutz für ImRecht Privat Single (RS211)
Rechtsschutz für Vorsatzdelikte (Artikel 19.2.4. und 19.3.3.2. ARB).
1.10.Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete laut Vereinbarung (Artikel 24 ARB).
1.11.Daten-Rechtsschutz für den Privatbereich
Kombinierter Rechtsschutz für ImRecht Gemeinde (RS822)
Versicherungsschutz auf die gemeindeeigenen
Gesellschaften, die aus förderungs- und steuerrechtlichen Gründen errichtet wurden, Vereine zur
Förderung der Infrastruktur und gemeindeeigene KGs, sofern diese kein