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FEUER - Privat genutzte Schwimmbäder, Whirlpools und Gartenduschen - Fe5103.19 (Fe5103.24)
cken und
Schäden an Schwimmteichbepflanzungen.
2. In Abänderung des Artikel 2, Punkt 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind auch
Schäden an elektrischen Anlagenteilen und Installationen durch
Veranstalterhaftpflicht (AH459.3) (AH459.3)
Rahmen von A 1.3. EHVB mitversichert. Dies gilt jedoch nicht für
Dritte, die aufgrund eines Werkvertrages zur Erreichung des Veranstaltungszweckes tätig
werden.
5. Der Versicherungsschutz bezieht
Veranstalterhaftpflicht (AH459.2) (AH459.2)
Abschnitt A, Z. 1.3. EHVB mitversichert. Dies gilt jedoch nicht für
Dritte, die aufgrund eines Werkvertrages zur Erreichung des Veranstaltungszweckes tätig wer-
den.
5. Der Versicherungsschutz bezieht
Veranstalter (AH459) (AH459)
Z. 1, Pkt. 3. EHVB mitversichert. Dies gilt jedoch nicht
für Dritte, die aufgrund eines Werkvertrages zur Erreichung des Veranstaltungszweckes tätig wer-
den.
5. Der Versicherungsschutz bezieht
Veranstalter (AH358) (AH358)
Z. 1, Pkt. 3. EHVB mitversichert. Dies gilt jedoch nicht
für Dritte, die aufgrund eines Werkvertrages zur Erreichung des Veranstaltungszweckes tätig wer-
den.
5. Der Versicherungsschutz bezieht