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Saisonbetrieb (AH438) (AH438)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH438
SAISONBETRIEBE
Der Versicherungsschutz ruht hinsichtlich der Risken: ............................................
Kunstverglasungen (DH1504.15)
HAUSHALT - Kunstverglasungen - DH1504.15
Abweichend von Artikel 2 Punkt 5.2.1. der dem vertrag zugrunde liegenden ABHD sind
Bruchschäden an Kunstverglasungen bis zu der auf der Polizze angeführten V
Heizelemente von Elektroöfen (MB53-03)
MASCHINENBRUCH - Heizelemente von Elektroöfen - MB53-03
Für Heizelemente der versicherten Elektroöfen wird bei der Bemessung der Entschädigung die
Wertminderung infolge Alters, Abnützung oder aus an
Trocken- und Erhitzungsanlagen (TIG177.15)
Trocken- und sonstigen Erhitzungsanlagen (ausgenommen Wasch-, Koch- und Textil-
trocknungsgeräte) und deren Inhalt sind auch dann versichert, wenn der Brand innerhalb der
Anlage ausbricht.
Oberösterreichische
Elektrische Freileitungen (St1129.15)
STURM - Elektrische Freileitungen - St1129.15
Elektrische Frei- und Erdleitungen am Versicherungsgrundstück sind im Rahmen der
Versicherungssumme für die versicherten Gebäude bis zur Höhe der verein