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VersVG94§6 (VersVG94§6)
nicht berufen.
(1a) Bei der Verletzung einer Obliegenheit, die die dem Versicherungsvertrag zugrundeliegende Äqui-
valenz zwischen Risiko und Prämie aufrechterhalten soll, tritt die vereinbarte Leist
GP-TBU-95 (GP-TBU-95)
rechungs-Versicherungen industrieller und gewerblicher Anlagen (ZB0) durch auf dem Ver-
sicherungsgrundstück befindliche radioaktive Isotope entstehen - insbesondere auch durch radioaktive
Verunreinigung
RS825 (RS825)
tatsächlichen oder behaup-
teten Gesamtansprüche des Versicherungsnehmers oder seines Gegners aufgrund desselben Versi-
cherungsfalles die in der Polizze vereinbarte Streitwertgrenze nicht
Freischaden-Bonus als Bündelvorteil KS-Schutzengel (KH1010.13)
L KEINE SORGEN - SCHUTZENGEL
Dem Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag liegt ein Freischaden zugrunde.
Für Versicherungsfälle, für die der Versicherer eine Entschädigungsleistung zu seinen Lasten [...] Kfz
- Prämieneinstufung in der Bonusstufe 00 bis 05 im Zeitpunkt des Schadeneintrittes beim
zugrundeliegenden Kfz-Haftpflichtvertrag.
- Das haftpflichtversicherte Fahrzeug ist ohne besondere Verwendung
Freischaden-Bonus Bündelvorteil KS-Schutzengel (KH010-12)
L KEINE SORGEN - SCHUTZENGEL
Dem Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag liegt ein Freischaden zugrunde.
Für Versicherungsfälle, für die der Versicherer eine Entschädigungsleistung zu seinen Lasten [...] Kfz
- Prämieneinstufung in der Bonusstufe 00 bis 05 im Zeitpunkt des Schadeneintrittes beim
zugrundeliegenden Kfz-Haftpflichtvertrag.
- Das haftpflichtversicherte Fahrzeug ist ohne besondere Verwendung