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Besondere Bedingung 3.1 für die Feuerversicherung (F-3.1)
FEUER - BB3.1 (nur für die Feuerversicherung gültig) - F-3.1
Bestklausel
Sollten während der Dauer des vorliegenden Versicherungsvertrages die Prämien (Nachlässe und
Zuschläge) von den in Österreic
Feuerversicherung von KFZ zum Neuwert (F-74.1) (F-74.1)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F-74.1
FEUERVERSICHERUNG VON KRAFTFAHRZEUGEN
ZUM NEUWERT
Abweichend von Art. 5 (1) und (2) der Allgemeinen
F-804.1 (F-804.1)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F-804.1
BESONDERE BEDINGUNG FÜR DIE VERSICHERUNG VON
MEHRKOSTEN DURCH BEHANDLUNG VON GEFÄHRLICHEM
ABFALL UND/ODER PROBLE
F-910.1 (F-910.1)
FEUER Besondere Bedingung F-910.1
SUMMEN/RISIKOÄNDERUNG
Bei Erhöhung oder Ermäßigung der Versicherungssumme oder Fortfall des Risikos im Laufe der V
F-917.1 (F-917.1)
FEUER Besondere Bedingung F-917.1
ZAHLEN DER ENTSCHÄDIGUNG
In Abänderung des Art. 11 der Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung (ABS) g