Suche
Veranstalterhaftpflicht (AH459.2) (AH459.2)
Abschnitt A, Z. 1.3. EHVB mitversichert. Dies gilt jedoch nicht für
Dritte, die aufgrund eines Werkvertrages zur Erreichung des Veranstaltungszweckes tätig wer-
den.
5. Der Versicherungsschutz bezieht
Selbsttätige Brandmeldeanlagen (F51) (F51)
Zustand zu erhalten und zu betreiben, mit der Errichtungsfirma der Anlage
einen entsprechenden Wartungsvertrag abzuschließen und diesen dem Versicherer unaufgefordert
vorzulegen;
2. wenn Störungen in der
Gemeinderechtsschutz (RS3003.15)
nur für die vereinbarten und auf der Polizze angeführten
Rechtsschutzbausteine und gemäß der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die
Rechtsschutz-Versicherung (ARB) in folgendem
Indirekte Blitzschäden - Var. 3 inkl. Aussenanlagen und Bürogeräte (Fe3003.15)
Blitzschäden, inkl. Aussenanlagen und Bürogeräte - Fe3003.15
In Abänderung des Art. 2.5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden durch Über-
spannung oder Induktion infolge Blitzschlags mit
EINBRUCHDIEBSTAHL - Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger jeweils ohne behördlichem Kennzeichen zum Vollwert in Gebäuden am Versicherungsort zum Verkehrswert - ED3031.19 (ED3031.19)
Arbeitsmaschinen, Bagger, Zugmaschinen,
Tieflader) am Versicherungsort ist gemäß Art 1.2.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden
Besonderen Bedingung ED3022, der Betriebseinrichtung zugehörig und deren Vers