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Überstunden, Sofortdienst (Gl3011.12)
GLAS - Überstunden, Sofortdienst - Gl3011.12
Bis zu der auf der Polizze angeführten Versicherungssumme gelten auf erstes Risiko als
mitversichert:
Mehrkosten aus Überstunden oder der Inanspruchnahm
Schäden durch Kondenswasser aus Lüftungsrohren (LW3009.12)
LEITUNGSWASSER - Schäden durch Kondenswasser aus Lüftungsrohren -
LW3009.12
In Abänderung des Art. 1.1. der AWB sind Schäden durch Kondenswasseraustritt aus
Lüftungsrohren bis zu der in der Polizze
Eingebrachte Sachen der Beherbergungsgäste (AH5435.16)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Fremdenbeherbergung; Verlust oder Abhanden-
kommen eingebrachter Sachen der Beherbergungsgäste, ausgenommen Kraft-
und Wasserfahrzeuge - AH5435.16
Die besondere Vereinbarung
Selbstbehalt (CS1.1)
COMPUTER/E-GERÄTE - Selbstbehalt- CS1.1
Zu Art. 10 Pkt. 1 der Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von elektronischen Anlagen
und Geräten (AEVB) wird vereinbart, dass der Versicherungsnehme
Betriebsunterbrechungsversicherung auf -Erstes Risiko- (BU3010.14)
FEUER BU - Betriebsunterbrechungsversicherung auf „Erstes Risiko“ -
BU3010.14
In Abänderung von Artikel 5 und Artikel 6 und Art. 9 der AFBUB gilt der Deckungsbeitrag auf
"Erstes Risiko" versichert.