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USP-G94.1 (USP-G94.1)
Sparten Feuer und Sturm für das in der Polizze bezeichnete Gebäude, wobei jede Sparte
als eigener Vertrag gilt.
Bei Wegfall von Versicherungsverträgen bzw. Risken, aus welchem Grund auch immer, gilt für [...] Oberöster-
reichischen Versicherung AG nach Maßgabe des vereinbarten Deckungsumfanges.
1. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen
zugrunde:
Allgemeine Bedingungen für
USP-G95 (USP-G95)
Sparten Feuer und Sturm für das in der Polizze bezeichnete Gebäude, wobei jede Sparte
als eigener Vertrag gilt.
Bei Wegfall von Versicherungsverträgen bzw. Risken, aus welchem Grund auch immer, gilt für [...] Oberöster-
reichischen Versicherung AG nach Maßgabe des vereinbarten Deckungsumfanges.
1. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen
zugrunde:
Allgemeine Bedingungen für
Deckungspaket AH815.2 (AH815.2)
ungsfalles beim Versicherer spätestens drei Jahre nach Beendigung des Versicherungs-
vertrages einlangt.
4.2. Wurde ein Schaden durch Unterlassung verursacht, so gilt im Zweifel der Verstoß [...] von Arbeiten einem hiezu behördlich berechtig-
ten Ziviltechniker oder Gewerbetreibenden übertragen werden,
2.2. ein Planungs- und Baustellenkoordinator im Sinne des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes [...] rungen - bezieht sich auch auf Schadenersatzverpflichtungen der vom
Versicherungsnehmer beauftragten Subunternehmer in dieser Eigenschaft, jedoch nur insoweit, als
hiefür nicht anderweitig
Kombinierter Rechtsschutz für ImRecht Gemeinde (RS821)
Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB) in der jeweils zum Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses geltenden Fassung in folgendem Umfang geleistet:
1. Für die versicherte Gemeinde:
1.1.
UPB-ED-95 (UPB-ED-95)
UNTERNEHMENSSCHUTZ-PLUS-EINBRUCH/DIEBSTAHL-
VERSICHERUNG 1995
FÜR DEN BETRIEB (UPB-ED-95)
1. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen
zugrunde:
Allgemeine Bedingungen für