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FEUER - Solarthermieanlagen - Fe3131.19 (Fe3131.19)
FEUER - Solarthermieanlagen - Fe3131.19
Mit den Gebäuden fest verbundene und/oder am Versicherungsgrundstück freistehende Solar-
thermieanlagen mit Flach- oder Röhrenkollektoren sind samt dazugehöri
Zuleitungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstückes (LW2104.16)
LEITUNGSWASSER - Zuleitungsrohre ausserhalb des Versicherungsgrundstückes -
LW2104.16
Abweichend von Art. 2 Punkt 2 und 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB sind Bruchschä-
den einschließlich de
Schäden an angeschlossenen Einrichtungen und Armaturen (LW1133.15)
fallen Schäden an
den an die Wasserleitung angeschlossenen Einrichtungen und/oder Armaturen, soweit deren
Erneuerung oder Reparatur im Zuge der Behebung eines Rohrgebrechens im Sinne des Artikel 1
der dem
Verzicht auf Einwand Obliegenheitsverletzung bei falscher Verwendungsbestimmung (KA1061.25)
VERZICHT AUF EINWAND OBLIEGENHEITSVERLETZUNG BEI FALSCHER
VERWENDUNGSBESTIMMUNG - KA1061.25
Ungeachtet sonstiger rechtlicher Konsequenzen aufgrund der Verwendung des Fahrzeuges mit
einer nicht zuge
Arbeitnehmergarderoben (AH418.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH418.2
ARBEITNEHMERGARDEROBEN
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art 1.2.2 sowie Art 7.10.1 AHVB auch auf
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