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F-804.1 (F-804.1)
Kosten für die Behandlung von nicht versicherten Sachen wie z. B. Erdreich, Wasser inkl.
Grundwasser und Luft werden nicht ersetzt, ebenso nicht, wenn sie mit versicherten Sachen ver-
mischt
Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall und/oder Problemstoffen (F804.1) (F804.1)
Kosten für die Behandlung von nicht versicherten Sachen wie z. B. Erdreich, Wasser inkl.
Grundwasser und Luft werden nicht ersetzt, ebenso nicht die Kosten der Behandlung von gefährli-
chem
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE FAHRZEUG-ELEMENTARKASKO-VERSICHERUNG (EKB93)
des
rungsleistung zurückgefordert werden? Versicherers
Aus welchen Gründen wird ein Sachverständigenver- Art. 7 Sachverständigenverfahren
fahren eingeleitet?
Welchen [...] (Artikel 2, Punkt 4) ein.
2. Steht die Eintrittspflicht des Versicherers fest, läßt sich aber aus Gründen, die der Versiche-
rungsnehmer nicht zu vertreten hat, die Höhe der Versicherungsleistung innerhalb
VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG - für Versicherungsvermittler (VHVA2005.19.1)
Eigenschaften, Rechtsverhältnisse und Tätigkeiten, zu denen der Versicherungsnehmer
aufgrund der für seine Tätigkeit geltenden Rechtsnormen berechtigt ist.
1.2. Anzeige von Risikoumständen [...] satzverpflichtungen, die dem Versicherungsnehmer wegen
eines reinen Vermögensschadens aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen
privatrechtlichen Inhalts, insbesondere im Zusammenhang
VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG - für Versicherungsvermittler (VHVA2010.19.1)
Eigenschaften, Rechtsverhältnisse und Tätigkeiten, zu denen der Versicherungsnehmer
aufgrund der für seine Tätigkeit geltenden Rechtsnormen berechtigt ist.
1.2. Anzeige von Risikoumständen [...] satzverpflichtungen, die dem Versicherungsnehmer wegen
eines reinen Vermögensschadens aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen
privatrechtlichen Inhalts, insbesondere im Zusammenhang