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Feuerwehren (U808.3)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U808.3
Feuerwehren
1. Die Versicherung umfasst Unfälle, von denen die versicherten Mitglieder anlässlich ihrer
Betätigung als Feuer- oder Wasse
U808.2 (U808.2)
U808.2
1. Die Versicherung umfaßt Unfälle, von denen die versicherten Mitglieder anläßlich ihrer Betä-
tigung als Feuer- oder Wasserwehrmänner betroffen werden.
2.
Vollkaskoversicherung für Elektrofahrräder (E-Bikes) (KA1004.21)
FAHRZEUG-KASKO - Vollkaskoversicherung
für Elektrofahrräder (Pedelec/E-Bike) ohne behördliche Kennzeichen -
KA1004.21
1. Allgemein
1.1. Für diesen Versicherungsvertrag gelten die Allgemeinen Bedin
Produktinformationsblatt Unfallversicherung (PIBUN.2018)
Wichtiger Hinweis
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Was ist versichert? Was ist nicht versichert?
✔ ✘ Krankheiten
✘ von Piloten und anderen Besatzungsmitgliede
Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung (ABG91-95) (ABG91-95)
Fassung 1995
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE GLASVERSICHERUNG -
(ABG)
Allgemeiner Teil
Auf die Versich