Suche
Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung 2009 (AUVB2009)
Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung 2009
Begriffsbestimmungen:
Sprachliche Gleichbehandlung
Soweit im Folgenden personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form ang
Feuer TIG/EC/AR - ergänzende Klauseln (TIG002.13)
FEUER TIG/EC/AR - Ergänzende Klauseln - TIG002.12
ERGÄNZEND ZU NACHSTEHENDEN VERSICHERUNGSSPARTEN
FEUER- (F), STURM- (ST), LEITUNGSWASSER- (LW), EINBRUCH-DIEBSTAHL- (ED), GLAS (Gl),
FEUER-BETRIEBSUN
Haftpflicht und Helmpflicht auf der Skipiste
Helmpflicht auf den heimischen Pisten: Wo sie gilt Beim Skifahren ist neben dem Radfahren die Gefahr sich eine Kopfverletzung zuzuziehen am größten. Daher ist es generell sinnvoll einen Helm zu tragen
BESONDERE BEDINGUNG OBJEKTSCHUTZ 2005 (BBO-05) (BBO-05)
ZUHAUS - Besondere Bedingung Objektschutz 2005 - BBO-05
FÜR FEUER- (F), STURM- (ST) UND LEITUNGSWASSERVERSICHERUNG (LW)
sofern unter den folgenden Einzelpunkten mit obigen Kurzbezeichnungen
angefüh
IM GESCHÄFT-STURMSCHADENVERSICHERUNG (IG-St-03.2) (IG-St-03.2)
IM GESCHÄFT-STURMSCHADENVERSICHERUNG (IG-St-03.2)
Zusatzdeckungen und Erweiterungen des Versicherungsschutzes bei der
Sturmschadenversicherung für versicherte
Gebäude/Betrie