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Fahrzeuge, selbstf. Arbeitsmasch. ohne Kennz. Erstrisiko, Neuwert (Fe3013.12)
en und Anhänger ohne behördliches Kennzeichen"
am Versicherungsort ist gemäß Art 1.2.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen
Bedingung Fe3022 der Betriebseinrichtung zugehörig und deren Versi
Grundstückseinfriedungen und definierte Außenanlagen (St1122.24)
Mitversichert sind Schäden
verursacht durch ein versichertes Schadenereignis gemäß Art. 1 der dem Vertrag zugrunde
liegenden AStB
an, am Versicherungsgrundstück nach den Regeln der Technik errichtete und
Außenanlgen (Fe1121.24)
Mitversichert sind Schäden
verursacht durch ein versichertes Schadenereignis gemäß Art. 1 der dem Vertrag zugrunde
liegenden AFB oder
verursacht durch Anprall fremder Kraftfahrzeuge (vorausgesetzt die Anzeige
Tätigkeit an beweglichen Sachen - Bearbeitung (AH822) (AH822)
Servicearbeiten).
2.3. Nicht versichert bleiben insbesondere :
2.3.1 Gewährleistungs- und vertragliche Erfüllungsansprüche (Art 7.1 AHVB)
2.3.2 Schäden an, vom Versicherungsnehmer oder den für ihn
RS810 (RS810)
Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) in
der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung in folgendem Umfang geleistet:
1. Für den versicherten Betrieb:
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