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Verzicht auf Einwand Obliegenheitsverletzung bei falscher Verwendungsbestimmung (KH1061.25)
VERZICHT AUF EINWAND OBLIEGENHEITSVERLETZUNG BEI FALSCHER
VERWENDUNGSBESTIMMUNG - KH1061.25
Ungeachtet sonstiger rechtlicher Konsequenzen aufgrund der Verwendung des Fahrzeuges mit
einer nicht zuge
Besondere Bedingung für die Mitversicherung des BauhandwerkerrisikosBW-S3 (BW-S3)
BAUWESEN - Besondere Bedingung für die Mitversicherung des
Bauhandwerkerrisikos - BW-S3
Zu Art. 2, Pkt 2, lit. i)
der Allgemeinen Bedingungen für die Bauwesenversicherung zur Abdeckung des Bauherrn
Steuerliche Regelungen (Lebensversicherung, kurze Laufzeit und abgekürzte Prämienzahlung) (STLV2004-2)
Besondere steuerliche Regelungen:
Für diesen Lebensversicherungsvertrag in der vorliegenden Form gelten insbesondere folgende
steuerliche Regelungen:
In den Prämien ist die Versicherungssteuer
Arbeitnehmergarderoben (AH418.3) (AH418.3)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH418.3
ARBEITNEHMERGARDEROBEN
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art 1.2.2 sowie Art 7.10.2 und 7.10.3 AHVB
Monatliche Inbetriebnahme von Notstromaggregaten (MB62-03)
MASCHINENBRUCH - Monatliche Inbetriebnahme von Notstromaggregaten -
MB62-03
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, das versicherte Notstromaggregat mindestens einmal
pro Monat in Betrieb zu nehme