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Realwertpolizze "Komfortschutz" (RWP-2a.1)
ZUR REALWERT-POLIZZE
"KOMFORTSCHUTZ" (RWP-2a.1)
Dem Vertrag liegen folgende Bedingungen zugrunde:
ABS 95 Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung
AFB 84-95 Allgemeine Feuerve [...] poli-
zeiliche Anzeige erfolgt), außerhalb des Gebäudes, aber innerhalb des versicherten Grundstücks
gelten auch Heizöl- und Gastanks (ausgenommen Inhalt), Terrassen, Schwimmbecken (Abdeckung [...] Nebenarbeiten
- an Zu- und Ableitungsrohren außerhalb des Gebäudes, aber innerhalb des Versicherungsgrundstük-
kes bis zu S 10.000,-- auf "Erstes Risiko".
Die Anzeigepflicht für Sch
Realwertpolizze "Komfortschutz" (RWP-2a-1994) (RWP-2a)
REALWERT-POLIZZE
"KOMFORTSCHUTZ" (RWP-2a 1994)
Dem Vertrag liegen folgende Bedingungen zugrunde:
ABS 71 Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung
AFB 84 Allgemeine Feuerversiche [...] poli-
zeiliche Anzeige erfolgt), außerhalb des Gebäudes, aber innerhalb des versicherten Grundstücks
gelten auch Heizöl- und Gastanks (ausgenommen Inhalt), Terrassen, Schwimmbecken (Abdeckung [...] Nebenarbeiten
- an Zu- und Ableitungsrohren außerhalb des Gebäudes, aber innerhalb des Versicherungsgrundstük-
kes bis zu S 10.000,-- auf "Erstes Risiko".
Die Anzeigepflicht für Sch
Indirekte Blitzschäden (Fe1164.18)
FEUER - Indirekte Blitzschäden - Fe1164.18
In Abänderung des Artikel 2, Punkt 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind auch Schäden
durch Überspannung oder Induktion infolge Blitzschlags an folgenden [...] Brandmelde- und Alarmanlagen;
Außerhalb der versicherten Gebäude, jedoch innerhalb des Versicherungsgrundstückes sind
darüber hinaus folgende elektrische Anlagen samt Installationen versichert:
- Elektrische
GAP-Deckung bei Leasingfahrzeugen durch Raiffeisen-Kreditfinanzierung (Auflösungswert) (KA1021.23)
Vertrag zugrunde liegenden Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-
Kaskoversicherung (AKKB) auch eine allfällige Differenz zu einem darüber hinausgehenden
Abrechnungsbetrag, der sich aufgrund der Auflösung
Auflösungswert bei Leasingfahrzeugen (KA1020.18)
Vertrag zugrunde
liegenden Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB) auch eine
allfällige Differenz zu einem darüber hinausgehenden Abrechnungsbetrag, der sich aufgrund der
Auflösung