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Besondere Bedingung für den Einschluss des Feuerrisikos (BW-S4.1)
BAUWESEN - Besondere Bedingung für den Einschluss des Feuerrisikos - BW-
S4.1
Zu Art. 4, Pkt 2, lit. b)
der Allgemeinen Bedingungen für die Bauwesenversicherung zur Abdeckung des Bauherrn-,
Bauunte
Fremdpersonal (E804) (E804)
EINBRUCH BESONDERE BEDINGUNG E804
FREMDPERSONAL
Aufbrechen von Behältnissen in Banken nach Öffnung der
Versicherungsräumlichkeiten mittel
Wiederaufbau (F1580)
FEUER - Wiederaufbau - F1580
In Abänderung des Art. 5 AFB und Pkt. IV der "Sonderbedingungen für die Neuwertversicherung
von Gebäuden und Einrichtungen soweit sie industriell oder gewerblich genutzt
Arbeitnehmergarderoben (AH3418.12) (AH3418.12)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Arbeitnehmergarderoben - AH3418.12
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art 1.2.2 sowie Art 7.10.2 und 7.10.3
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Sonnensegel am Gebäude/Grundstück (Fe1142.15)
FEUER - Sonnensegel am Gebäude/Grundstück - Fe1142.15
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Befestigungsmasten samt Fundamenten und sonstiges Zubehör, wenn