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RS810 (RS810)
Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) in
der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung in folgendem Umfang geleistet:
1. Für den versicherten Betrieb:
1
GP-TBU-98 (GP-TBU-98)
Versicherungsschutzes ist, daß die Oberösterreichische Versi-
cherung AG zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses AUSSCHLIESSLICHER BETRIEBSUNTERBRECHUNGS-VERSICHERER
war.
2.1. Prämienfreie Zusatzdeckungen
GP-TBUZ-98 (GP-TBUZ-98)
Versicherungsschutzes ist, daß die Oberösterreichische Versi-
cherung AG zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses AUSSCHLIESSLICHER BETRIEBSUNTERBRECHUNGS-VERSICHERER
war.
2.1. Prämienfreie Zusatzdeckungen
Fahrzeuge, selbstf. Arbeitsmasch. ohne Kennz. Erstrisiko, Verkehrswert (Fe3014.12)
en und Anhänger ohne behördliches Kennzeichen" am
Versicherungsort ist gemäß Art 1.2.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen Bedingung
Fe3022 der Betriebseinrichtung zugehörig und deren Versi
Auswahlverschulden - Personalleasing (AH3864.17) (AH3864.17)
Leasingpersonals der Personal-
akt - aus dem die jeweilige Befähigung hervorgeht - an den Auftraggeber übermittelt wird.
5. Die Versicherungssumme beträgt im Rahmen der Pauschalversicherungssumme