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F1240 (F1240)
ersatz-
pflichtigen Schadenereignisses an Freiwillige Feuerwehren und andere Betriebsfeuerwehren für deren
Löscheinsätze gemäß der jeweiligen Feuerwehr-Tarifordnung zu leisten sind bzw. geleistet werden.
Bergführer, Schilehrer, Schihilfslehrer und Schilehrwarte (AH356) (AH356)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH356
BERGFÜHRER, SCHILEHRER, SCHIHILFSLEHRER UND SCHILEHRWARTE
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf alle Tätigkeite
Vorsorgeversicherung, Aufteilung der Versicherungssumme (F167)
FEUER - Vorsorgeversicherung, Aufteilung der Versicherungssumme - F167
Die Vorsorgeversicherung dient zum Ausgleich einer Unterversicherung, wobei sie im Schadenfall
auf die Versicherungssummen jene
Bergführer, Schilehrer, Schihilfslehrer und Schilehrwarte (AH457) (AH457)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH457
BERGFÜHRER, SCHILEHRER, SCHIHILFSLEHRER UND SCHILEHRWARTE
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf alle Tätigkeite
Vandalismus (böswillige Sachbeschädigung) infolge Einbruchdiebstahl (ED5065.16)
EINBRUCH - Vandalismus (böswillige Sachbeschädigung) infolge
Einbruchdiebstahl - ED5065.16
Abweichend von Artikel 2 Punkt 1. der dem Vertrag zugrunde liegenden AEB sind Schäden inner-
halb der Versi