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Haustechnik, Infrastruktur, Außenanlagen, Gebäudezubehör inkl. Schäden durch Anprall unbekannter KFZ – Fe5104.19 (Fe5104.21)
rt sind Schäden
verursacht durch ein versichertes Schadenereignis gemäß Art. 1 der dem Vertrag zugrunde
liegenden AFB oder
verursacht durch Anprall fremder Kraftfahrzeuge (vorausgesetzt die Anzeige des [...] n und der Schädiger bzw.
Halter des Kraftfahrzeuges kann nicht ermittelt werden)
an am Versicherungsgrundstück (nach den Regeln der Technik errichtete und mit dem Boden oder
Gebäude fest verbunden) b
Haustechnik, Infrastruktur, Außenanlagen, Gebäudezubehör inkl. Schäden durch Anprall unbekannter KFZ – Fe5104.19 (Fe5104.19)
rt sind Schäden
verursacht durch ein versichertes Schadenereignis gemäß Art. 1 der dem Vertrag zugrunde
liegenden AFB oder
verursacht durch Anprall fremder Kraftfahrzeuge (vorausgesetzt die Anzeige des [...] n und der Schädiger bzw.
Halter des Kraftfahrzeuges kann nicht ermittelt werden)
an am Versicherungsgrundstück (nach den Regeln der Technik errichtete und mit dem Boden oder
Gebäude fest verbunden) b
Schutzengel Wohnen Plus KSSWP2016 (KSSWP2016)
PLUS(KSSWP2016)
Allgemeiner Teil
Auf diese Versicherungssparte finden die Bestimmungen der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für den Keine-Sorgen-Schutzengel (ABKSS) Anwendung.
Besonderer [...] versicherten Räumlichkeiten
Ist nach einem Notfall die Bewachung der versicherten Räumlichkeiten aufgrund
sicherheitsbehördlicher Standards notwendig, übernimmt der Versicherer die Kosten der
Bewachung [...] beginnt abweichend vom ursprünglich vereinbarten Versicherungsbeginn (Artikel 4
der dem Vertrag zugrunde liegenden ABKSS) nach einer Karenzfrist von 3 Wochen.
Tritt ein Notfall auf, organisiert die N
GP-TBU-95 (GP-TBU-95)
rechungs-Versicherungen industrieller und gewerblicher Anlagen (ZB0) durch auf dem Ver-
sicherungsgrundstück befindliche radioaktive Isotope entstehen - insbesondere auch durch radioaktive
Verunreinigung
Kombinierter Rechtsschutz für ImRecht Gemeinde (RS822)
Versicherungsschutz auf die gemeindeeigenen
Gesellschaften, die aus förderungs- und steuerrechtlichen Gründen errichtet wurden, Vereine zur
Förderung der Infrastruktur und gemeindeeigene KGs, sofern diese kein