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Besondere Bedingung "SHV"23 Variante 3 (BB-SHV23-Variante3)
Abhandenkommen von in versperrbaren Garderoben eingebrachten Sachen der
Arbeitnehmer.
2. Obliegenheiten:
Der Versicherungsnehmer ist - bei sonstiger Leistungsfreiheit des Versicherers gemäß
Besondere Bedingung "SHV"23 Variante2 (BB-SHV23-Variante2)
Abhandenkommen von in versperrbaren Garderoben eingebrachten Sachen der
Arbeitnehmer.
2. Obliegenheiten:
Der Versicherungsnehmer ist - bei sonstiger Leistungsfreiheit des Versicherers gemäß
Glas Inhaltswert (Gl3007.16)
bildende Verglasung wie:
Innentürverglasung, Innen-Geländerverglasung, innenliegende Glasbausteine,
innenliegende Glas-Trennwände, innenliegende Wandverglasungen.
Einrichtungsverglasung (sofern auf der Polizze
Deckungsumfang/Erweiterungen/Selbstbehalte in d.Euro-Vollkasko (KA101) (KA101)
ersichtlich.
3. Obliegenheiten
In teilweiser Ergänzung des Artikel 5.2.2. der Allgemeinen Bedingungen für die Fahrzeug-Kolli-
sionskaskoversicherung (KKB) wird als Obliegenheit im Sinne des [...] nächsten Polizei- oder Gendarmeriedienststelle anzuzeigen ist.
Die Verletzung dieser Obliegenheit hat den Verlust des Rechtes auf Leistung nach Maßgabe der Be-
stimmungen des § 6 VersVG zur
Deckungsumfang/Erweiterungen/Selbstbehalte in d.Euro-Teilkasko (KA111) (KA111)
ersichtlich.
3. Obliegenheiten
In teilweiser Ergänzung des Artikel 5.2.2. der Allgemeinen Bedingungen für die Fahrzeug-Elemen-
tarkaskoversicherung (EKB) wird als Obliegenheit im Sinne des § [...] näch-
sten Polizei- oder Gendarmeriedienststelle anzuzeigen ist.
Die Verletzung dieser Obliegenheit hat den Verlust des Rechtes auf Leistung nach Maßgabe der Be-
stimmungen des § 6 VersVG zur