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Kinder und Jugendliche in Schulen (U113.3) (U113.3)
der Menschlichkeit veranlaßt wurde.
4.Die Bestimmungen des Art. 6, Pkt. 3 und des Art. 12 AUVB in Bezug auf Kinderlähmung und durch
Zeckenbiss übertragene Frühsommer-Meningoencephalitis sind
U113.2 (U113.2)
der Menschlichkeit veranlaßt wurde.
4.Die Bestimmungen des Art. 6, Pkt. 3 und des Art. 12 AUVB in Bezug auf Kinderlähmung und durch
Zeckenbiss übertragene Frühsommer-Meningoencephalitis sind
Familienunfall - Variante A (U843.4)
BESONDERE BEDINGUNG U843.4
Familienunfall - Variante A
Versicherungsschutz wird im Rahmen der AUVB 2003 für den Hauptversicherten, seinen Ehepartner bzw.
Lebensgefährten im Zeitpunkt des Versiche
U908 (U908)
BEDINGUNG U908
Single & Kind - Unfallversicherung
Versicherungsschutz wird im Rahmen der AUVB 2001 für den Hauptversicherten sowie seine Kinder gebo-
ten.
Durch diese Versicherung sind die
U846.3 (U846.3)
BESONDERE BEDINGUNG U846.3
Familienunfall - Variante D
Versicherungsschutz wird im Rahmen der AUVB 2001 für den Hauptversicherten sowie seine Kinder gebo-
ten.
Durch diese Versicherung sind die