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Im Geschäft - Total-Betriebsunterbrechungs-Zusatzversicherung IG-TBUZ-99 (IG-TBUZ-99)
als Folge von Brandschäden an Trocknungs- und sonstigen Erhitzungs-
anlagen und deren Inhalt entstehen, im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme mitversichert,
auch wenn der Brand innerhalb einer [...] Feuer-Betriebsunterbrechungs-Zusatzversicherung
3.1.1. UNTERBRECHUNGSSCHÄDEN DURCH BRANDSCHÄDEN IN
TROCKNUNGS- UND ERHITZUNGSANLAGEN
In Ergänzung zu Art. 1 der Allgemeinen Feuer-
Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen zum Zeitwert mit Erstrisiko-Neuwertvereinbarung (F829)
Schmorschäden (das sind Schäden, die durch Überlastung stromführender
Leitungen entstehen und keinen Brand im Sinne der AFB darstellen). Verschleißschäden und Abnützungs-
schäden bleiben vom Versicherungsschutz
Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen zum Zeitwert mit Erstrisiko-Neuwertvereinbarung (F832)
Schmorschäden (das sind Schäden, die durch Überlastung stromführender
Leitungen entstehen und keinen Brand im Sinne der AFB darstellen). Verschleißschäden und Abnützungs-
schäden bleiben vom Versicherungsschutz
Photovoltaikanlage auf fremder Liegenschaft (AH5663.12)
Versicherungsnehmers aus der Beschädigung von gemieteten Gebäuden und
Räumlichkeiten durch Feuer, Brand und Explosion.
4. Mietsachschäden - Tätigkeit
4.1. Der Versicherungsschutz gemäß 4.2. erstreckt
Trocken- und Erhitzungsanlagen (F177)
an Trocken- und sonstigen Erhitzungsanlagen und deren Inhalt sind auch dann versichert, wenn
der Brand innerhalb der Anlage ausbricht.
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