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Besondere Bedingungen für die Nachversicherungsgarantie bei der fondsgebundenen Lebensversicherung - 2009 (NACHFLV2009)
Versicherer ausüben.
(3) Der Eintritt des jeweiligen Ereignisses ist gleichzeitig mit dem Antrag anhand von Urkunden,
die das Ereignis in geeigneter Form nachweisen (wie etwa Heiratsurkunde, Geburtsurkunde
Bedingungen für die Gewinnbeteiligung von Rentenversicherungen während der Rentenzahlung - 2022 (GBRENTRZ2022)
Gewinnanteile
§ 6 Bonusrente
§ 7 Anspruch auf Gewinnanteile
§ 8 Prognoserechnungen
Sprachliche Gleichbehandlung
Soweit im Folgenden personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind,
beziehen
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung 2012 (AKHB2012)
Fahrzeuges Personen verletzt oder
getötet werden, Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen oder ein Vermögensschaden
verursacht wird, der weder Personen- noch Sachschaden ist (bloßer [...] Versicherungsfall ist bei Personen- und Sachschäden ein Schadenereignis, bei Vermögensschäden eine
Handlung oder Unterlassung, aus denen Ersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer oder eine
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[...] Sach- oder bloßer Vermögensschäden;
2. Ersatzansprüche wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens des versicherten Fahrzeuges
und von mit dem versicherten Fahrzeug beförderten Sachen, mit Ausnahme
Allgemeine Bedingungen für die Feuer-BU-Versicherung (AFBUB2013) (AFBUB2013)
Kriegsereignissen jeder Art, mit oder ohne Kriegserklärung, einschließlich aller
Gewalthandlungen von Staaten und aller Gewalthandlungen politischer oder terroristischer
Organisationen;
3.9.2. inneren Unruhen [...] einem Schadenereignis durch Löschen, Niederreißen oder Ausräumen verursacht werden;
1.4. durch Abhandenkommen bei einem Schadenereignis eintreten.
2. Das Schadenereignis muss auf dem in der Polizze bezeichneten [...] Datenträger, Geschäftsbücher, Akten, Pläne und dergleichen gegen Beschädigung, Zerstörung
oder Abhandenkommen gesichert aufzubewahren.
Von Programmen und Daten der EDV sind in zweckmäßigen Abständen Si
Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung (ABG2013)
Kriegsereignissen jeder Art, mit oder ohne Kriegserklärung, einschließlich aller
Gewalthandlungen von Staaten und aller Gewalthandlungen politischer oder terroristischer
Organisationen;
7.2. inneren Unruhen, B [...] rn, Schutzstangen, und dgl.
2.2. ENTSORGUNGSKOSTEN, das sind Kosten für Untersuchung, Abfuhr, Behandlung und
Deponierung vom Schaden betroffener versicherter Sachen.
2.3. Kosten für NOTVERGLASUNGEN,