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GP-G-95 (GP-G-95)
Versicherungsschutzes ist, daß die Oberösterreichische Versi-
cherung AG zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses AUSSCHLIESSLICHER ODER FÜHRENDER GLASVERSICHERER
(Versicherer von mehr als 50 % des Ve
GP-TBU-95 (GP-TBU-95)
Versicherungsschutzes ist, daß die Oberösterreichische Versi-
cherung AG zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses AUSSCHLIESSLICHER BETRIEBSUNTERBRECHUNGS-VERSICHERER
war.
3.1. Prämienfreie Zusatzdeckungen
Kombinierter Rechtsschutz für ImRecht Gemeinde (RS822)
Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB) in der jeweils zum Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses geltenden Fassung in folgendem Umfang geleistet:
1.1. Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz
Bruchklausel für die Transportversicherung von Gütern (TRBM-08)
eine
Werterhöhung der ganzen versicherten Sache ein, so wird der der Werterhöhung entsprechende
Betrag von der Entschädigungsleistung abgezogen. Ein allfälliger Wert des Altmaterials wird bei
der Ent
STURM – Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger als Handelswaren auf erstes Risiko in Gebäuden am Versicherungsort zum Wiederbeschaffungswert (St3035.19)
hinen und
Anhänger als Handelswaren am Versicherungsort im Gebäude" ist gemäß Art. 1.3. der dem
Vertrag zugrunde liegenden Besonderen Bedingung St3016, den Waren und Vorräten zugehörig
und deren Versi