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BB5 (BB5)
neuen Bedingungen und Sicherheitsvorschriften dem Vertrag zugrunde zu legen
sind, gelten weiterhin die bisherigen Vertragsgrundlagen.
(gilt für F, ST, LW, ED, FBU, TBU, FBUZ, TBUZ)
[...] STBUZ, LWBUZ)
6. Außenanlagen, Grundstücksinfrastruktur
Für Pflanzungen, Asphaltierungen, Gehwege und alle sonstigen Außenanlagen, die zur Grundstücks-
infrastruktur zahlen und soweit [...] wird ein Regiezuschlag von
derzeit 170 % anerkannt. Der Regiezuschlag ist auf das Grundgehalt/den Grundlohn aufzuschlagen.
(gilt für F, ST, LW, ED)
21. Repräsentantenklausel
Indirekte Blitzschäden (Fe1164.19)
FEUER - Indirekte Blitzschäden - Fe1164.19
In Abänderung des Artikel 2, Punkt 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind auch Schäden
durch Überspannung oder Induktion infolge Blitzschlags an folgenden [...] Brandmelde- und Alarmanlagen;
Außerhalb der versicherten Gebäude, jedoch innerhalb des Versicherungsgrundstückes sind
darüber hinaus folgende elektrische Anlagen samt Installationen versichert:
- Elektrische
Versicherungsbedingungen der klassischen Lebensversicherung - 2016.1 (VBKLV2016.1)
§ 15 Vertragsgrundlagen
Vertragsgrundlagen sind Ihr Antrag, die Versicherungsurkunde mit den Beilagen
"Rechnungsgrundlagen" und "Modellrechnung" sowie sonstiger Anlagen, der dem Vertrag
zugrunde liegende [...] en Gründen verspätet, so sind wir als Versicherer
berechtigt, Ihren Vertrag in eine prämienfreie Versicherung umzuwandeln (§ 9).
§ 3 Umfang des Versicherungsschutzes
(1) Es besteht grundsätzlich Ver [...] Prämie
in Abzug.
(3) Die Rechnungsgrundlagen für die Ermittlung aller Prämienanteile und Kosten nach Maßgabe
dieser Bestimmung sind Teil der versicherungsmathematischen Grundlagen des jeweiligen
Tarifes
Fahrraddiebstahl innerhalb Österreichs (DH1449.20)
DH1449.20
1. Versicherte Gefahren und Schäden
1.1. In Erweiterung der vereinbarten und dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABHD) erstreckt sich der Versi [...] Selbstbehalt EUR 300,-.
4. Obliegenheiten
Ergänzend zu Artikel 5 der vereinbarten und dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD werden
folgende Obliegenheiten, für deren Verletzung ausdrücklich Leistungsfreiheit
USP-L94.3 (USP-L94.3)
1995 für den Betrieb.
1. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungs-
bedingungen zugrunde:
Allgemeine Bedingungen für die Leitungswasserschadenversicherung (AWB 86-95)
2. Zusätzlich [...] geschlossenen Warmwassersystemen auch außerhalb des versi-
cherten Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück ohne Rücksicht auf die Entstehungsursache
versichert.
In jedem Schadenfall