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VersVG94§6 (VersVG94§6)
nicht berufen.
(1a) Bei der Verletzung einer Obliegenheit, die die dem Versicherungsvertrag zugrundeliegende Äqui-
valenz zwischen Risiko und Prämie aufrechterhalten soll, tritt die vereinbarte Leist
RS825 (RS825)
tatsächlichen oder behaup-
teten Gesamtansprüche des Versicherungsnehmers oder seines Gegners aufgrund desselben Versi-
cherungsfalles die in der Polizze vereinbarte Streitwertgrenze nicht
RS825.1 (RS825.1)
tatsächlichen oder behaup-
teten Gesamtansprüche des Versicherungsnehmers oder seines Gegners aufgrund desselben Versi-
cherungsfalles die in der Polizze vereinbarte Streitwertgrenze nicht
Kombinierter Rechtsschutz für ImRecht Privat Single (RS211)
Rechtsschutz für Vorsatzdelikte (Artikel 19.2.4. und 19.3.3.2. ARB).
1.10.Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete laut Vereinbarung (Artikel 24 ARB).
1.11.Daten-Rechtsschutz für den Privatbereich
OÖV-Familienunfallversicherung 100-100-100 (UN1005.21)
Polizze angeführten Versicherungssummen mitversichert.
Gemäß Artikel 8, Pkt. 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB werden im Todesfall für die
versicherten Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres [...] Berufsschulen) oder
- ein ordentliches Studium absolvieren (Universität, Fachhochschule), oder
- den Grundwehr- bzw. Zivildienst im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen oder ein
freiwilliges soziales oder