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Räucherkammern (FBU27) (FBU27)
(AFBUB) gelten Brandschäden an der Räucherkammer (Räucherkammer, Selchkammer, Räucherap-
parat) und deren Inhalt die mit dem Räucherbetrieb zusammenhängen.
Die Räucherkammer muß den behördlichen Vorschriften
Selbstbehalt 10 % jeden Schadensbetrages (MB40.1-03)
MASCHINENBRUCH - Selbstbehalt 10 % jeden Schadenbetrages - MB40.1-03
Abweichend von Artikel 7(1) der Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Maschinen,
maschinellen Einrichtungen und Appara
Selbstbehalt 20 % jeden Schadensbetrages (MB40.2-03)
MASCHINENBRUCH - Selbstbehalt 20% jeden Schadenbetrages - MB40.2-03
Abweichend von Artikel 7(1) der Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Maschinen,
maschinellen Einrichtungen und Appara
Schwimmbadabdeckungen bzw. -überdachungen (Fe2002.18)
dem Schwimmbad fest verbundene Schwimm-
badabdeckungen bzw. -überdachungen gelten einschließlich deren Verglasungen (auch aus
Kunststoff) bis zu der vereinbarten und auf der Polizze angeführten Versic
Automatische Waschanlage (AH425) (AH425)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH425
AUTOMATISCHE WASCHANLAGEN
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art. 7, Pkt. 10.1 und 10.2 AHVB