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USP-GL95 (USP-GL95)
Sturm und Leitungswasser für das in der Polizze bezeichnete Gebäude,
wobei jede Sparte als eigener Vertrag gilt.
Bei Wegfall von Versicherungsverträgen bzw. Risken, aus welchem Grund auch immer, gilt für [...] Oberöster-
reichischen Versicherung AG nach Maßgabe des vereinbarten Deckungsumfanges.
1. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungs-
bedingungen zugrunde:
Allgemeine Bedingungen
USP-G94.2 (USP-G94.2)
Sparten Feuer und Sturm für das in der Polizze bezeichnete Gebäude, wobei jede Sparte
als eigener Vertrag gilt.
Bei Wegfall von Versicherungsverträgen bzw. Risken, aus welchem Grund auch immer, gilt für [...] Oberöster-
reichischen Versicherung AG nach Maßgabe des vereinbarten Deckungsumfanges.
1. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen
zugrunde:
Allgemeine Bedingungen für
USP-G94.3 (USP-G94.3)
Sparten Feuer und Sturm für das in der Polizze bezeichnete Gebäude, wobei jede Sparte
als eigener Vertrag gilt.
Bei Wegfall von Versicherungsverträgen bzw. Risken, aus welchem Grund auch immer, gilt für [...] Oberöster-
reichischen Versicherung AG nach Maßgabe des vereinbarten Deckungsumfanges.
1. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungs-
bedingungen zugrunde:
Allgemeine Bedingungen
Kraftfahrzeuge in ruhendem und fahrendem Zustand zum Verkehrswert (Fe5831.22)
Versicherung Entschädigung erlangt werden kann.
Dies gilt auch für den Fall, dass aus einem solchen Vertrag aus einem vom
Versicherungsnehmer zu vertretenden Umstand kein Versicherungsschutz gegeben ist.
Kraftfahrzeuge in ruhendem und fahrendem Zustand (Fe1127.21)
Versicherung Entschädigung erlangt werden kann.
Dies gilt auch für den Fall, dass aus einem solchen Vertrag aus einem vom Versicherungsnehmer
zu vertretenden Umstand kein Versicherungsschutz gegeben ist.