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Leitungswasser Gebäude Variante D (LW3004.14)
Versicherungssumme von EUR 1.000,-- gilt in Abänderung des Artikel 2 Abs. 13 der
dem Vertrag zugrunde liegenden AWB auf erstes Risiko als mitversichert:
Kosten für Wasserverlust (das ist der den Normalverbrauch
Euro-Teilkasko für Krafträder (KA1133.20)
oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
2. Obliegenheiten
In teilweiser Ergänzung des Artikel 7.3.4. AKKB wird als Obliegenheit, welche den Verlust des
Rechtes auf Leistung nach Maßgabe
Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung zur Abdeckung des Bauherren-, Bauunternehmer- und Bauhandwerkerrisikos BW1-95.1 (BW1-95.1)
zu.
Die Bestimmungen des Pkt. 6 finden sinngemäß Anwendung.
Art. 12 - Obliegenheiten des Versicherungsnehmers:
A) Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles:
1. Der Versicherungsnehmer (Versicherte) [...] 1 / 5
verbundenen Gefahren geduldet hat.
Die Versicherten sind auch für die Erfüllung der Obliegenheiten gem. Art. 12 neben dem
Versicherungsnehmer verantwortlich.
Vertragspartner und Prämienschuldner [...] verzichtet jedoch auf einen Regreß gegenüber dem verpflichteten Versicherten,
soweit dieser aufgrund vorliegender Bedingungen Versicherungsschutz hat.
5. Auf das Rückgriffsrecht gegenüber Dritten finden die
Euro-Vollkasko für Krafträder (KA1123.20)
Betriebs- und reine Bruchschäden sind daher nicht versichert.
2. Obliegenheiten
In teilweiser Ergänzung des Artikel 7.3.4. AKKB wird als Obliegenheit, welche den Verlust des
Rechtes auf Leistung nach Maßgabe
ImRecht Landwirtschaft (RS2000.15)
vereinbarten und auf der Polizze angeführten
Rechtsschutzbausteine und gemäß den dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB) in folgendem Umfang geleistet: