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Versicherung von Entsorgungskosten (einschl. Erdreich) (F95) (F95)
Behandlung wegen seiner Verbindung mit anderen Sachen (ausgenommen radioaktive Sachen)
auf Grund des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG), BGBl. 325/90 in der Fassung BGBl. 155/94, oder
des W
Löschanlagen (F183.1)
Löschanlage wurde von der Zentralstelle für Brandverhütung gemäß den
oben angeführten Richtlinien aufgrund der durchgeführten Risikobeurteilung festgelegt und ist
im Löschanlagenpaß ausgewiesen.
Die Erstellung
Gemeinderechtsschutz ImOrt Premium (RS3011.14)
Versicherungsschutz auf die gemeindeeigenen Gesellschaften, die aus
förderungs- und steuerrechtlichen Gründen errichtet wurden, Vereine zur Förderung der Infrastruktur
und gemeindeeigene KGs, sofern diese kein
VBUTZ-95.1 (VBUTZ-95.1)
oder Gei-
steskrankheit befallen wurde oder wenn er blind, taub, gelähmt oder aus irgendwelchen Gründen mehr
als 70 % dauernd invalid geworden ist, es sei denn, daß das Gebrechen durch einen seit dem
VBUTZ95 (VBUTZ95)
oder Gei-
steskrankheit befallen wurde oder wenn er blind, taub, gelähmt oder aus irgendwelchen Gründen mehr
als 70 % dauernd invalid geworden ist, es sei denn, daß das Gebrechen durch einen seit dem