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Kraftfahrzeuge und Anhänger am Grundstück (Fe1130.24)
Versicherung Entschädigung erlangt werden kann.
Dies gilt auch für den Fall, dass aus einem solchen Vertrag aus einem vom Versicherungsnehmer
zu vertretenden Umstand kein Versicherungsschutz gegeben ist.
Versicherte Risken und Personen im Kombi-RS für Landwirte (RS120) (RS120)
Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB)
in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung in folgendem Umfang gelei-
stet:
1. Für den versicherten Betrieb:
1
Kombinierter Rechtsschutz für ImRecht Gemeinde (RS823)
Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB) in der jeweils zum Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses geltenden Fassung in folgendem Umfang geleistet:
1.1. Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz
EINBRUCHDIEBSTAHL – Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger als Handelswaren auf erstes Risiko in Gebäuden am Versicherungsort zum Wiederbeschaffungswert – ED3035.19 (ED3035.19)
aller Art und Anhänger als Handelswaren am
Versicherungsort im Gebäude ist gemäß Art 1.3. der dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen
Bedingung ED3022, den Waren und Vorräten zugehörig und deren Versi
Bargeld (ImG005.21)
anderweitig oder anderweitig nicht ausreichend versichert ist und das
Interesse aus gesetzlichen oder vertraglichen Bedingungen beim Versicherungsnehmer liegt.
Begriffsbestimmung
Bargeld: Bargeld und Geldeswerte